Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1992 - I R 69/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6831
BFH, 14.10.1992 - I R 69/88 (https://dejure.org/1992,6831)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1992 - I R 69/88 (https://dejure.org/1992,6831)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - I R 69/88 (https://dejure.org/1992,6831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) - Maßstab der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.1967 - I 220/64

    Ausschluss des Ergehens eines Urteils im Revisionsverfahren durch die Einleitung

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - I R 69/88
    Es ist deshalb auch kein Übernahmeanspruch kraft Übung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 1967 I 220/64, BFHE 88, 545, BStBl III 1967, 495) erkennbar.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - I R 69/88
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - I R 69/88
    Die Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) ist nach der Rechtsprechung des BFH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - I R 69/88
    Der damit verbundene Vorteil kam der CH-KG, einer Personenhandelsgesellschaft schweizerischen Rechts, als einer den Gesellschaftern der GmbH nahestehende Person zugute, da diese an ihr nahezu ausschließlich beteiligt waren (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 54/83, BFHE 149, 33, BStBl II 1987, 459).
  • BFH, 23.09.1969 - I R 22/66

    Lizenzgebühren - Künstlerhonorare - Bilanzierung

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - I R 69/88
    So hatte sich im Fall des BFH-Urteils vom 23. September 1969 I R 22/66 (BFHE 97, 164, BStBl II 1970, 104) eine Steuerpflichtige zur Zahlung von Lizenzgebühren und Künstlerhonoraren verpflichtet, obwohl sie nur Verkäuferin, nicht aber Herstellerin der Schallplatten war, auf die diese Vergütungen entfielen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht